Perfekt Bildung mit hat; Konjunktiv Plusquamperfekt: dass/Wenn [es] mir nicht leid getan hätte/
ku/Heke min ber neketiba
Meinem Verständnis nach da Perfektbildung mit "hat" im Deutschen gebildet wird, ich anderer Meinung bin, dass es sich hierbei um ein reflexives und transitives Verb handelt in bestimmten Zeitformen, übersetzt man das in die Zeitformen so macht das als intransitives Verb nicht viel Sinn, zumal viele Zeitformen auf "hat" zurückgreifen, so pfleg ich dass leider zum Bedauern aller auch nach meinem Verständnis nach ein, (manche Zeitformen sagen mir hier im Deutschen überhaupt nichts, dasselbe gilt aber auch für das Kurdische, bildet man da ausser der Reihe mal eine andere Zeitform, ist das eher Aha-effekt oder noch nie gehört, geschweige dass ich Konditional II im Deutschen regelmäßig im Sprachgebrauch angewende... Ist jemand anderer Meinung, dass die Konjugierung hier falsch ist, bitte dann anpassen oder löschen!
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Die anderen Verben noch nicht in der Liste, die geh ich heute und die nächsten Tage durch, sorry für Falscheinträge bis ber ketin gekommen (bûn aussen vorgelassen)..
z.B. Em raketin = Wir schliefen/ Wir legten uns hin].
Merke: Im Imperativ jedoch fällt die sonst oftmals in Anspruch genomme Vorsilbe "bi" ganz weg. Der Imperativ wird durch den Präsensstamm gebildet (natürlich hergeleitet durch den Präteritumstamm, denn im Kurdischen wird grundsätzlich vom Präteritumstamm aus zu den anderen Zeitformen hin konjugiert). 1.-3. Person Singular: rakeve! 1.-3. Person: rakevin!
in vielen Lehrbüchern im Kurdischen hênikkirin, wird aber nur mit einem "k"geschrieben.
1. Regel: keine doppelten Konsonanten
und
keine doppelten Vokale
dürfen aufeinander folgen! ;)
selbst wenn die Wörter getrennt voneinander geschrieben werden, darf der Wortanfang nicht mit dem selben Buchstaben anfangen, als das vorangegangene Wort (Attribut) auf diesen Buchstaben endet.
Generell ist im Kurdischen irgendwie alles irregulär aber diese Regel greift grundsätzlich. Bei Uralten Namensvergebungen allerdings Abweichung möglich (Religion) ansonsten gilt 1. Regel