répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
radier {Verb}: I. {allg.} radieren / kratzen, schaben, auskratzen, {übertragen} reinigen; II. {übertragen} radieren / etwas Geschriebenes oder Gezeichnetes mit einem Radiergummi oder Messer entfernen, tilgen, ausschaben, auskratzen, kratzen; III. radieren / eine Zeichnung in eine Kupferplatte einritzen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
romantiser {Verb}: I. {Fiktion, Kunstwort} romantisieren / den Stil der Romantik gestalten; den Stil der Romantik imitieren, nachempfinden; II. {Fiktion}, {Kunstwort} {abwertend, zum Denunzieren erschaffen} romantisieren / in einen idealisierenden Licht erscheinen lassen, verklären, schönfärben;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
soûler {Verb}: I. betrunken machen; II. {fig.} benommen machen, berauschen; III. {verbe refl.: se soûler} sich betrinken, {ugs.} sich besaufen; IV. {ugs.}, {fig.} jmdn. totquatschen, jmdn. zumüllen, jmdn. nerven, jmdn. ganz benommen machen;
soûler {Verb}: I. betrunken machen; II. {fig.} benommen machen, berauschen; III. {verbe refl.: se soûler} sich betrinken, {ugs.} sich besaufen; IV. {ugs.}, {fig.} jmdn. totquatschen, jmdn. zumüllen, jmdn. nerven, jmdn. ganz benommen machen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);