aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
résigner {Verb}: I. {kath. Kirche}, {JUR}, {Verwaltungssprache} {ursprünglich} resignieren / (die {Plur.} / das {Sing.}) Siegel brechen, entsiegeln; ungültig machen, (verzichten); sich widerspruchslos fügen, sich in eine Lage schicken; II. resignieren / niederlegen;
résigner {Verb}: I. {kath. Kirche}, {JUR}, {Verwaltungssprache} {ursprünglich} resignieren / (die {Plur.} / das {Sing.}) Siegel brechen, entsiegeln; ungültig machen, (verzichten); sich widerspruchslos fügen, sich in eine Lage schicken; II. resignieren / niederlegen;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
résigner {Verb}: I. {kath. Kirche}, {JUR}, {Verwaltungssprache} {ursprünglich} resignieren / (die {Plur.} / das {Sing.}) Siegel brechen, entsiegeln; ungültig machen, (verzichten); sich widerspruchslos fügen, sich in eine Lage schicken; II. resignieren / niederlegen;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
interpréter {Verb}: I. interpretieren / auslegen, deuten; II. {übertragen} interpretieren / erklären; III. {Musik}, {Kunst} interpretieren / künstlerisch oder musikalisch wiedergeben; IV. interpretieren / darstellen
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen;
résigner {Verb}: I. {kath. Kirche}, {JUR}, {Verwaltungssprache} {ursprünglich} resignieren / (die {Plur.} / das {Sing.}) Siegel brechen, entsiegeln; ungültig machen, (verzichten); sich widerspruchslos fügen, sich in eine Lage schicken; II. resignieren / niederlegen;
résigner {Verb}: I. {kath. Kirche}, {JUR}, {Verwaltungssprache} {ursprünglich} resignieren / (die {Plur.} / das {Sing.}) Siegel brechen, entsiegeln; ungültig machen, (verzichten); sich widerspruchslos fügen, sich in eine Lage schicken; II. resignieren / niederlegen;
période de législature {f}: I. Legislaturperiode {f} / Gesetzgebungsperiode {f}, Wahlperiode {f}, Amtsdauer einer [gesetzgebenden] Versammlung; in der BRD sind die und alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig [Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.07.2012; sowie in 2008 BvC 1/07 und 2 BvC 07/07; ein verfassungskonformes Wahlgesetz bis spätestens zum 30.06.2011 zu schaffen, wurde missachtet, dieses wurde zu keinem Zeitpunkt bis dato nachgekommen --> von daher privates Verbrecherkartell / chwerstkriminelle Bande]