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Wahlperiode -n f période de législature {f}: I. Legislaturperiode {f} / Gesetzgebungsperiode {f}, Wahlperiode {f}, Amtsdauer einer [gesetzgebenden] Versammlung; in der BRD sind die und alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig [Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.07.2012; sowie in 2008 BvC 1/07 und 2 BvC 07/07; ein verfassungskonformes Wahlgesetz bis spätestens zum 30.06.2011 zu schaffen, wurde missachtet, dieses wurde zu keinem Zeitpunkt bis dato nachgekommen --> von daher privates Verbrecherkartell / chwerstkriminelle Bande] |
période de législature f | polit, pol. i. übertr. S., Verbrechersynd., Fiktion | Substantiv | ||
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