| Deutsch▲▼ | Englisch▲▼ | Kategorie | Typ | ||
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Gesetze n, pl | legislation | Substantiv | |||
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Gesetz n | law, statute, act | recht | Substantiv | ||
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Gesetz zur Betrugsbekämpfung n | anti-fraud law | Substantiv | |||
| Gesetze erlassen | enact legislation | jur, Verwaltungspr | Verb | ||
| Gesetze | rules | Substantiv | |||
| Gesetze | laws | ||||
| strengere Gesetze | tighter laws | ||||
| gibt Gesetze | legislates | ||||
| gab Gesetze | legislated | ||||
| Gesetze gebend | legislating | ||||
| Gesetze geben | legislate | recht | Verb | ||
| Gesetze erlassen | legislate | recht | Verb | ||
| erlassene, erließ | remitted | ||||
| aufgehoben (gesetze/regeln) | repealed | ||||
| im Rahmen der geltenden Gesetze | within the framework of existing legislation | ||||
| Manche Gesetze sind allerdings einfach merkwürdig. | Some laws, however, are just weird. | ||||
| ein Gesetz / Gesetze gegen etw. erlassen | legislate against sth. | recht | Verb | ||
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wieder erlassen (Gesetz) re enact: I. {Jura} (Gesetz) wieder a) erlassen, b) wiederverfügen, wiederverfolgen; II. {Theater} wieder inszenieren, wieder aufführen (Stück), (Rolle) wieder darstellen, wieder spielen |
re enact law | recht, jur | Verb | ||
| Solche Gesetze helfen Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen. | Such laws help hold employers accountable. | ||||
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ein Gesetz erlassen re enact: I. {Jura} (Gesetz) wieder a) erlassen, b) wiederverfügen, wiederverfolgen; II. {Theater} wieder inszenieren, wieder aufführen (Stück), (Rolle) wieder darstellen, wieder spielen | enact a law | jur | Verb | ||
| Hiesige Gesetze verbieten die Verwendung von Nagetieren zur Unterhaltung. | Local laws forbid the use of rodents for entertainment. | ||||
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Schritt halten Unsere Gesetze können mit der Technologie nicht mehr Schritt halten. |
keep pace Our laws can't keep pace with technology any more. | Verb | |||
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die Strafe erlassen transitiv english: pardon (verb): I. {v/t} (jmdn. oder eine Sache) verzeihen, (jmdn. oder etw.) entschuldigen; II. (Schuld) vergeben; III. (jmdm.) das Leben schenken, (jmdm.) die Strafe erlassen; jmdn. begnadigen; IV. {s} Verzeihung {f}; V. Vergebung {f}; {Religion rk Kirche} Ablass {m}; {Jura} Begnadigung {f}, Straferlass {m}; | pardon | Manipul. Prakt. | Verb | ||
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Konkubinat -e n concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren; | concubinage | Substantiv | |||
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Konkubine -n f concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau; | concubine | relig, jur, Rechtsw., kath. Kirche | Substantiv | ||
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wilde Ehe ugs., neuzeitlich f concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren; | concubinage | relig, jur, Rechtsw., kath. Kirche | Substantiv | ||
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