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DeutschEnglischKategorieTyp
Gesetze laws
Gesetze rulesSubstantiv
gibt Gesetze legislates
Gesetze erlassen enact legislation jur, VerwaltungsprVerb
strengere Gesetze tighter laws
Gesetze geben legislateVerb
Gesetze gebend legislating
Gesetze erlassen legislateVerb
gab Gesetze legislated
aufgehoben (gesetze/regeln) repealed
im Rahmen der geltenden Gesetze within the framework of existing legislation
Hiesige Gesetze verbieten die Verwendung von Nagetieren zur Unterhaltung. Local laws forbid the use of rodents for entertainment.
Schritt halten
Unsere Gesetze können mit der Technologie nicht mehr Schritt halten.
keep pace
Our laws can't keep pace with technology any more.
Verb
Dekl. Gesetze
n, pl
legislationSubstantiv
Dekl. Gesetz
n
actSubstantiv
Dekl. Gesetz
n
lawSubstantiv
Dekl. Konkubinat -e
n

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinageSubstantiv
Dekl. Konkubine -n
f

concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubinerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
wilde Ehe ugs., neuzeitlich
f

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinagerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.04.2024 20:41:29
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