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interveniren
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir milit, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
sich einmischen
intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
eingreifen
intervenieren / vermitteln; sich einmischen, eingreifen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
hemmen
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
vermitteln
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
dazwischentreten irreg.
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
einschreiten irreg.
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir milit, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 24.04.2024 20:55:43
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