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DeutschFranzösischKategorieTyp
dazwischentreten, einschreiten intervenirVerb
sich verbürgen
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
sich verwenden
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
interzedieren
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
dazwischentreten irreg.
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
sich einsetzen
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
dazwischentreten irreg.
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
hemmen
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
vermitteln
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir Verb
einschreiten irreg.
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir milit, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
interveniren
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir milit, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 25.04.2024 12:11:10
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