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DeutschFranzösischKategorieTyp
ablehnen refuser Verb
ablehnen refuser décliner Verb
sich hinauslehnen se pencher au dehors Verb
etw. ablehnen refuser qc Verb
sich hinauslehnen se pencher au dehors Verb
sich hinauslehnen se pencher au-dehors Verb
sich zurücklehnen se pencher en arrière Verb
sich auflehen
rebeller {Verb}: I. {allg.} rebellieren / den Krieg erneuern; II. {pbertragen} rebellieren / sich auflehnen, sich widersetzen, sich empören;
se rebeller übertr.Verb
sich auflehnen
insurger {Verb transitiv}: I. insurgieren / zum Aufstand reizen; II. insurgieren / einen Aufstand machen; III. s'insurger {Verb reflexiv} / sich auflehnen, sich erheben, sich wehren, sich zu Wehr setzen;
s'insurger Verb
sich auflehnen
révolter {Verb} transitiv: I. revoltieren / umwälzen; II. {übertragen} revoltieren / an einer Revolte teilnehmen; empören; aufstehen (einen Aufstand machen); meutern III. {übertragen} se révolter {Verb reflexiv} {franz.}, revoltieren / sich auflehnen, sich empören;
se révolter Verb
sich auflehnen gegen
révolter {Verb} transitiv: I. revoltieren / umwälzen; II. {übertragen} revoltieren / an einer Revolte teilnehmen; empören; aufstehen (einen Aufstand machen); meutern III. {übertragen} se révolter {Verb reflexiv} {franz.}, revoltieren / sich auflehnen, sich empören;
se révolter contre Verb
sich gegen etw/jdn auflehnen reflexiv
révolter {Verb} transitiv: I. revoltieren / umwälzen; II. {übertragen} revoltieren / an einer Revolte teilnehmen; empören; aufstehen (einen Aufstand machen); meutern III. {übertragen} se révolter {Verb reflexiv} {franz.}, revoltieren / sich auflehnen, sich empören;
se révolter contre qc/qn Verb
ablehnen
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter jur, Rechtsw.Verb
ablehnen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 26.04.2024 4:42:52
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