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DeutschFranzösischKategorieTyp
bestätigen, billigen, gutheißen entériner
billigen approuver Verb
durch Volksabstimmung f billigen
Wahlen
plébisciter
billigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser polit, pol. i. übertr. S.Verb
übertreffen irreg.
distancer {Verb}: I. distanzieren / a) von jmdn., etw. abrücken; Abstand nehmen; b) jmds. Verhalten nicht billigen; II. distanzieren / in einem Wettkampf überrunden, besiegen, übertreffen;
distancer Verb
nicht billigen
distancer {Verb}: I. distanzieren / a) von jmdn., etw. abrücken; Abstand nehmen; b) jmds. Verhalten nicht billigen; II. distanzieren / in einem Wettkampf überrunden, besiegen, übertreffen;
distancer Verb
überrunden
distancer {Verb}: I. distanzieren / a) von jmdn., etw. abrücken; Abstand nehmen; b) jmds. Verhalten nicht billigen; II. distanzieren / in einem Wettkampf überrunden, besiegen, übertreffen;
distancer sportVerb
Abstand nehmen irreg.
distancer {Verb}: I. distanzieren / a) von jmdn., etw. abrücken; Abstand nehmen; b) jmds. Verhalten nicht billigen; II. distanzieren / in einem Wettkampf überrunden, besiegen, übertreffen;
distancer Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner übertr., neuzeitl.Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. Verb
vergüten
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
entschädigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
straffrei machen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser Verb
indemnisieren
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser polit, allg, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
Gesetzeskraft erteilen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner jur, Verwaltungspr, Rechtsw., Verwaltungsfachang. Verb
sanktionieren
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw., neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
gutheißen irreg.
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allgVerb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, übertr., neuzeitl.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 23.05.2024 16:31:29
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