| Deutsch▲▼ | Französisch▲▼ | Kategorie | Typ | ||
| bestätigen, billigen, gutheißen | entériner | ||||
| befürworten, gutheißen | approuver | Verb | |||
| bürgen, gutheißen, unterstützen | cautionner | ||||
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gutheißen goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | fig | Verb | ||
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subskribieren souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen; | souscrire | fig, allg, übertr. | Verb | ||
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etwas zeichnen souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen; | souscrire à qc | Verb | |||
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Konjugieren unterschreiben souscrire {verbe}: I. subskribiern / sich verpflichten, ein noch nicht vollständig erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen; | souscrire | Verb | |||
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etwas gutheißen souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen; | souscrire à qc | fig | Verb | ||
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Konjugieren schmecken goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | Verb | |||
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gutheißen irreg. sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | allg | Verb | ||
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genießen goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | fig | Verb | ||
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goutieren goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | Verb | |||
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probieren goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | Verb | |||
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Konjugieren kosten goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen; | goûter | Verb | |||
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bestrafen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | Verwaltungspr, neuzeitl., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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Gesetzeskraft erteilen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | jur, Verwaltungspr, Rechtsw., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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bestrafen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | Verwaltungspr, übertr., neuzeitl. | Verb | ||
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billigen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | übertr., neuzeitl. | Verb | ||
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sanktionieren sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw., neuzeitl., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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billigen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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