| Deutsch▲▼ | Kirchenlatein▲▼ | Kategorie | Typ | ||
|
dem Menschen etwas widerlegen jemanden widerlegen ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen. | ad hominem demonstrare | Verb | |||
|
evinzieren evinzieren: {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. | evincere | recht | Verb | ||
|
preisen diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | Verb | |||
|
wiedererlangen irreg. evinzieren: {JUR} I. Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. {JUR} {gerichtlich}wiedererlangen | evincere | Verb | |||
|
verunglimpfen neuzeitlich diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | Verb | |||
|
diffamieren herkömmlich, neuzeitlich diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | relig, allg | Verb | ||
|
verleumden neuzeitlich diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | Verb | |||
|
rühmen herkömmlich diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | Verb | |||
|
in Verruf bringen neuzeitlich diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen | diffamare | Verb | |||
|
dem Menschen jemanden beweisen ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen. | ad hominem demonstrare | Verb | |||
|
( sich zu ...) bewegen lassen reflexiv evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen; | evincere | Verb | |||
|
sich durch Tränen zu Mitleid bewegen lassen evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen; | lacrimis ad miserationem evinci | ||||
|
dahinbringen (zu) evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen; | evincere | Verb | |||
|
hinausgelangen über irreg. evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen; | evincere | Verb | |||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 23.12.2025 11:46:25 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
Kirchenlatein Deutsch widerlegte jemanden
Ä
<-- Eingabehilfe einblenden - klicken