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evinzieren evinzieren: {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. | evincere | recht | Verb | ||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 22.12.2025 12:36:00 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
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