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Kirchenlatein Deutsch wiedererlangen

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DeutschKirchenlateinKategorieTyp
wiedererlangen irreg.
evinzieren: {JUR} I. Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. {JUR} {gerichtlich}wiedererlangen
evincereVerb
( sich zu ...) bewegen lassen reflexiv
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincereVerb
sich durch Tränen zu Mitleid bewegen lassen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
lacrimis ad miserationem evinci
dahinbringen (zu)
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
hinausgelangen über irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 30.04.2024 20:01:40
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