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Passivlegitimation -en f légitimation passive {f}: I. Passivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Berechtigung sowie gleichzeitige Pflicht des Beklagten seine Rechte geltend zu machen; |
légitimation passive f | jur, Rechtsw. | Substantiv | ||
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Aktivlegitimation -en f légitimation active {f}: I. Aktivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen; Gegensatz: Passivlegitimation; |
légitimation active f | jur, Rechtsw. | Substantiv | ||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 11.12.2025 5:34:50 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
Französisch Deutsch Passivlegitimation
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