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Dekl. Aktivlegitimation -en
f

légitimation active {f}: I. Aktivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen; Gegensatz: Passivlegitimation;
légitimation active
f
jur, Rechtsw.Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 11.12.2025 11:05:30
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