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Passivlegitimation -en f légitimation passive {f}: I. Passivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Berechtigung sowie gleichzeitige Pflicht des Beklagten seine Rechte geltend zu machen; |
légitimation passive f | jur, Rechtsw. | Substantiv | ||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 10.12.2025 12:42:33 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
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