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Französisch Deutsch Privatrecht

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DeutschFranzösischKategorieTyp
Dekl. internationales Privatrecht IPR
n
droit international privé DIP
m
recht, jur, Verbrechersynd.Substantiv
Dekl. Privatrecht
n
droit privé
m
jur, Privatpers., kath. Kirche, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. Substantiv
Dekl. Prüfer, ...prüfer in zusammengesetzten Nomen -
m

commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
m
BerufSubstantiv
Dekl. Kommissar -e
m

commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
m
BerufSubstantiv
Dekl. Prüferin -nen
f

commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
f
BerufSubstantiv
Dekl. Beauftragter
m

commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
m
BerufSubstantiv
Kommissärin -nen
f

commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
f
landsch, BerufSubstantiv
Dekl. Kommissar -e
m

commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commisaire
m
landsch, BerufSubstantiv
Dekl. Beauftragte
f

commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
f
BerufSubstantiv
Dekl. Kommissarin -nen
f

commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire
f
BerufSubstantiv
Polizeibeamte(r) Privatrecht
m

Polizeibeamter {m} im Privatrecht selbst haftend, Beamtenstatus abgeschafft!
officier de police
m
Substantiv
Gesetzeskraft erteilen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner jur, Verwaltungspr, Rechtsw., Verwaltungsfachang. Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner übertr., neuzeitl.Verb
gutheißen irreg.
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allgVerb
sanktionieren
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw., neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, übertr., neuzeitl.Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 29.04.2024 22:16:52
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