FilternSeite < >
DeutschEnglischKategorieTyp
verwerfen reprobateVerb
etw. verwerfen dismiss sth.Verb
verwerfen
etw. verwerfen
overrule
overrule sth.
Verb
verwerfen quashVerb
etw. aufgeben, verwerfen scrap sth.Verb
ausschlagen, verwerfen rejectVerb
verwerfen, wegwerfen binVerb
etw. verwerfen, streichen discard sth.Verb
enteignen transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt.Verb
beschlagnahmen transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt.Verb
als verfallen erklären transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn recht, jur, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt.Verb
verwerfen irreg. transitiv
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn Verb
verdammen zu transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn to fig, allg, jur, VerwaltungsprVerb
tadeln transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn fig, Manipul. Prakt.Verb
missbilligen transitiv
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn Verb
verurteilen
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn allg, jurVerb
zum Tode verurteilen
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn to death jur, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. Verb
enteignen zu öffentlichen Zwecken transitiv
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn USA amVerb
verdammen transitiv
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn figVerb
aufgeben Schwerkranke transitiv
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn mediz, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. Verb
sich verziehen oder verwerfen
english: warp (verb): I. (Holz, etc.) verziehen, werfen, krümmen; {Luftfahrt} (Tragflächen) verwinden; II. jmdn., jmds. Geist nachteilig beeinflussen, verschroben machen; jmds. Urteil verfälschen ---> warped; IV. (Tatsache) entstellen, verdrehen, verzerren; V. {Schifffahrt} bugsieren, verholen; VI. {Weberei} (Kette) anscheren, anzetteln; VII. {Landwirtschaft} mit Schlamm düngen; b) warp up / verschlammen; VIII. sich werfen oder verziehen, (sich) krümmen, krumm werden (Holz, etc.); IX. entstellt oder verdreht werden (Holz, etc.); X. Verziehen {n}, Verkrümmen {n}, Verkrümmung {f}, Verwerfung {f} (von Holz etc.); XI. Neigen {n}, Neigung {f}; XII. {fig.} a) Entstellung {f}, Verzerrung {f}; b) Verschrobenheit {f}; XIII. {Weberei} Kette(n)fäden {pl.} {f}, Zettel {m}; warp and woof / Kette und Schuss;
warp Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 11.12.2025 8:29:16
neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit