(auch: HANDEL) - Bankaval, (ital. avallo = Bürgschaft), umfasst als Obergriff sowohl Bürgschaften als auch Garantien. Ein Aval wird immer dann vergeben, wenn ein Kunde gegenüber Dritten nachweisen muss, dass bestimmte Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auch erfüllt und Zusagen eingehalten werden. Typische Beispiele sind: Mietaval, Gewährleistungsaval, Vertragserfüllungsaval, Anzahlungsaval, Bietungsaval oder Wechselaval. Im letzten Fall (Wechselbürgschaft) unterschreibt ein Bürge für einen Wechselschuldner mit dem Zusatz "per aval".
(Der Avalkredit ist in Deutschland ein Bankgeschäft nach § 1 Nr. 8 KWG (Kreditwesengesetz). Danach ist es lediglich Kreditinstituten, ausnahmsweise auch Versicherungen gestattet, für ihre Kunden Avalkredite zu übernehmen.)