Schellack sind Ausscheidungen von Gummi-Schildläusen, die diese zum Schutz ihrer Brut abgeben. Der Lebensmittelzusatzstoff (E 904) wird aus den Ausscheidungen gewonnen, die von den Blättern und Ästen der Bäume, auf denen die Schildläuse leben, gekratzt und aufbereitet werden. Es ist ohne Höchstmengenbeschränkung als Überzugsmittel zur Behandlung von Schokolade, Süßwaren, Nüssen, Kaffeebohnen, Nahrungsergänzungsmitteln, Äpfeln, Birnen, Ananas, Melonen, Zitrusfrüchten und Pfirsichen zugelassen, wo es z.B. vor einem Feuchtigkeitsverlust schützt. Mit Schellack behandelte Früchte tragen den Hinweis "gewachst".