Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung, das auf Grund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder Region, in dem es verlegt wurde, abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand während der Frühen Neuzeit in Europa und ist heute international weit verbreitet.