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DeutschFranzösischKategorieTyp
entlohnen
rénumérer {Verb}: I. entlohnen, vergüten;
rénumérer Verb
vergüten
rénumérer {Verb}: I. entlohnen, vergüten;
rénumérer Verb
entlohnen
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
entschädigen
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
vergüten
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
remunerieren
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
vergüten
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
würdigen
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
vergüten
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
honorieren
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer allg, Fachspr., übertr.Verb
abgelten irreg.
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
anerkennen irreg.
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
billigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser polit, pol. i. übertr. S.Verb
entschädigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
einen Wechsel annehmen irreg.
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer übertr.Verb
ein Honorar zahlen
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
(be-,ver-)ehren
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
belohnen
honorer {Verb}. I. honorieren / ehren, belohnen; II. honorieren / ein Honorar zahlen; vergüten; IIII. anerkennen, würdigen, durch Gegenleistung(en) abgelten; IV. {Wechselrecht} honorieren / einen Wechsel annehmen, bezahlen;
honorer Verb
indemnisieren
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser polit, allg, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
straffrei machen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 26.04.2024 13:09:32
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