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ressortieren
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir Verb
unterstehen
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir relig, jur, Verwaltungspr, Rechtsw.Verb
wieder hinausgehen irreg.
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir Verb
zur Zuständigkeit gehören
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir à milit, jurVerb
hervorheben irreg.
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
faire ressortirVerb
zugehören
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir BerufVerb
hervortreten irreg.
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
ressortir Verb
zur Geltung bringen irreg.
ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
faire ressortirVerb
Spitäler, welche als Bundesorgane im Sinne des DSG gelten, unterstehen ebenfalls der Datenschutzgesetzgebung des Bundes (z. B. SUVA-Klinik Bellikon).www.edoeb.admin.ch Les hôpitaux considérés comme des organes fédéraux (p. ex. la clinique SUVA de Bellikon) sont eux aussi assujettis à la LPD.www.edoeb.admin.ch
Dies gilt auch für die karibischen Überseegemeinden der Niederlande (Bonaire, Saint Eustatius und Saba), die nicht dem Anwendungsbereich des bestehenden AIA-Abkommens mit der EU unterstehen.www.admin.ch Il en va de même pour les communes d’outre-mer des Pays-Bas caribéens (Bonaire, Saint-Eustache et Saba), qui n'entrent pas dans le champ d'application de l'accord sur l'EAR avec l'UE.www.admin.ch
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