consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
statistique {f} {Nomen}, {Adj.}: I. statistisch / die Statistik betreffend, auf Ergebnissen der Statistik beruhend; II. Statistik {f} ohne Plural / Methode zur zahlenmäßigen Erfassung, Untersuchung und Darstellung von Massenerscheinungen; III. Statistik {f}/ schriftlich, dargestelltes Ergebnis einer Untersuchung nach der statistischen Methode; IV. Statistik {f} / Auswertung einer großen Zahl physikalischer Größen zur Bestimmung von physikalischen Gesetzen;
statistique {f} {Nomen}, {Adj.}: I. statistisch / die Statistik betreffend, auf Ergebnissen der Statistik beruhend; II. Statistik {f} ohne Plural / Methode zur zahlenmäßigen Erfassung, Untersuchung und Darstellung von Massenerscheinungen; III. Statistik {f}/ schriftlich, dargestelltes Ergebnis einer Untersuchung nach der statistischen Methode; IV. Statistik {f} / Auswertung einer großen Zahl physikalischer Größen zur Bestimmung von physikalischen Gesetzen;
individualité {f}: I. Individualität {f} ohne Plural / Eigenart eines jeden Menschen, Lebewesen; Einzigartigkeit {f}; Eigenartigkeit {f} (ohne Wertung) II. {abwertend, neuzeitlich} Individualität {f} / Eigenartigkeit {f}; III. Individualität {f} / {Sklaven} Persönlichkeit {f} (wenn die Persönlichkeit abwertend gemeint wird, so handelt es sich bei der Persönlichkeit im Allgemeinen und in der Auslegung, um die Persönlichkeit zu der Person, die auf dem Papier eines jeden Individuums besteht nebst persönlichen weiteren Fallkombinationen [mündlich, schriftlich, etc.] durch sich selbst, meist jedoch durch andere Lebewesen abwertend genannt, die dann der angesprochene Mensch / Lebewesen -als Fiktion gegeben hier- die Persönlichkeit auf sich selbst bezieht ohne die Persönlichkeit sachlich, schriftlich, mündlich zu seinen Papieren zu legen, diese fühlen sich meistens direkt angesprochen, dies ist die Spielvariante die von den Herrschenden eingeführt wurde);