| Deutsch▲▼ | Englisch▲▼ | Kategorie | Typ | ||
| enteignen | oust | Verb | |||
| enteignen | to expropriate | Verb | |||
| enteignen | to dispossess | Verb | |||
| enteignen | to forjudge | Verb | |||
| enteignen | expropriate | Verb | |||
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depossedieren to depose: I. {alt} depossedieren / entrechten, entthronen; II. {JUR} {Recht} depossedieren / enteignen; III. {engl.} to depose s.o., {deutsch} depossedieren / jmdn. absetzen;
| depose | recht, altm, Fachspr., jur | Verb | ||
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enteignen transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt. | Verb | ||
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tadeln transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | fig, Manipul. Prakt. | Verb | ||
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verwerfen irreg. transitiv english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben; | condemn | Verb | |||
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missbilligen transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | Verb | |||
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verdammen zu transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn to | fig, allg, jur, Verwaltungspr | Verb | ||
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beschlagnahmen transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt. | Verb | ||
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als verfallen erklären transitiv condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | recht, jur, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. , Manipul. Prakt. | Verb | ||
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verdammen transitiv english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben; | condemn | fig | Verb | ||
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enteignen zu öffentlichen Zwecken transitiv english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben; | condemn USA | am | Verb | ||
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zum Tode verurteilen english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben; | condemn to death | jur, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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verurteilen condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben; | condemn | allg, jur | Verb | ||
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aufgeben Schwerkranke transitiv english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben; | condemn | mediz, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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beschlagnahmen english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); | impound | recht, jur, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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in Verwahrung nehmen english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); | impound | recht, jur, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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einsperren english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); |
impound especially: cattle | Verb | |||
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einpferchen english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); | impound | Verb | |||
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sicherstellen english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); | impound | recht, jur, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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sammeln, stauen Wasser english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen); | impound water | Verb | |||
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