consortium {m}: I. Konsortium {n} / vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen, besonders Banken, zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts;
veto {m}: I. Veto {n} / a) offizieller Einspruch {m}, durch den das Zustandekommen oder die Durchführung eines Beschlusses oder Ähnliches verhindert oder verzögert wird; b) Recht, gegen etwas ein Veto einzulegen;
combattant {m}, combattante {f} {Nomen}, {Adj.}: I. Kombattant {m} / (Mit-)Kämpfer {m}; Kampfteilnehmer {m}; II. Kombattant {m} / Angehöriger der Kampftruppen, die nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen allein berechtigt sind; III. kombattant {Adj.} / kämpferisch;
combattant {m}, combattante {f} {Nomen}, {Adj.}: I. Kombattantin {f}, weibliche Form zu Kombattant {m} / (Mit-)Kämpfer {m}; Kampfteilnehmer {m}; II. Kombattant {m} / Angehöriger der Kampftruppen, die nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen allein berechtigt sind; III. kombattant {Adj.} / kämpferisch;
consortium {m}: I. Konsortium {n} / vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen, besonders Banken, zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts;
combattant {m}, combattante {f} {Nomen}, {Adj.}: I. Kombattant {m} / (Mit-)Kämpfer {m}; Kampfteilnehmer {m}; II. Kombattant {m} / Angehöriger der Kampftruppen, die nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen allein berechtigt sind; III. kombattant {Adj.} / kämpferisch;
combattant {m}, combattante {f} {Nomen}, {Adj.}: I. Kombattant {m} / (Mit-)Kämpfer {m}; Kampfteilnehmer {m}; II. Kombattant {m} / Angehöriger der Kampftruppen, die nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen allein berechtigt sind; III. kombattant {Adj.} / kämpferisch;
combattant {m}, combattante {f} {Nomen}, {Adj.}: I. Kombattant {m} / (Mit-)Kämpfer {m}; Kampfteilnehmer {m}; II. Kombattant {m} / Angehöriger der Kampftruppen, die nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen allein berechtigt sind; III. kombattant {Adj.} / kämpferisch;
reprise {f}: I. Reprise {f} / a) Wiederaufnahme {f} {allg.}, {übertragen}, {Film}, {Theater} eines lange nicht gespieltes Theaterstücks oder Films in den Spielplan; Neuauflage {f} einer vergriffenen Schallplatte; b) {Musik} in einem Sonatensatz Wiederaufnahme des 1. Teiles nach der Durchführung; II. {Militär} Reprise {f} / dem Feind wieder abgenommene Prise (Ladung eines Schiffes); III. {Textilbranche / Industrie} Reprise {f} / Normalfeuchtigkeitszuschlag auf das Trockengewicht der Wolle (in der Textilindustrie); IV. {Handel} Reprise / Zurücknahme {f}; V. {couture} das Ausbessern {n}, das Stopfen {n}; VI. {Börsenwort} Reprise {f} / Kurserholung, die vorhergegangene Kursverluste kompensiert;
reprise {f}: I. Reprise {f} / a) Wiederaufnahme {f} {allg.}, {übertragen}, {Film}, {Theater} eines lange nicht gespieltes Theaterstücks oder Films in den Spielplan; Neuauflage {f} einer vergriffenen Schallplatte; b) {Musik} in einem Sonatensatz Wiederaufnahme des 1. Teiles nach der Durchführung; II. {Militär} Reprise {f} / dem Feind wieder abgenommene Prise (Ladung eines Schiffes); III. {Textilbranche / Industrie} Reprise {f} / Normalfeuchtigkeitszuschlag auf das Trockengewicht der Wolle (in der Textilindustrie); IV. {Handel} Reprise / Zurücknahme {f}; V. {couture} das Ausbessern {n}, das Stopfen {n}; VI. {Börsenwort} Reprise {f} / Kurserholung, die vorhergegangene Kursverluste kompensiert;
reprise {f}: I. Reprise {f} / a) Wiederaufnahme {f} {allg.}, {übertragen}, {Film}, {Theater} eines lange nicht gespieltes Theaterstücks oder Films in den Spielplan; Neuauflage {f} einer vergriffenen Schallplatte; b) {Musik} in einem Sonatensatz Wiederaufnahme des 1. Teiles nach der Durchführung; II. {Militär} Reprise {f} / dem Feind wieder abgenommene Prise (Ladung eines Schiffes); III. {Textilbranche / Industrie} Reprise {f} / Normalfeuchtigkeitszuschlag auf das Trockengewicht der Wolle (in der Textilindustrie); IV. {Handel} Reprise / Zurücknahme {f}; V. {couture} das Ausbessern {n}, das Stopfen {n}; VI. {Börsenwort} Reprise {f} / Kurserholung, die vorhergegangene Kursverluste kompensiert;
reprise {f}: I. Reprise {f} / a) Wiederaufnahme {f} {allg.}, {übertragen}, {Film}, {Theater} eines lange nicht gespieltes Theaterstücks oder Films in den Spielplan; Neuauflage {f} einer vergriffenen Schallplatte; b) {Musik} in einem Sonatensatz Wiederaufnahme des 1. Teiles nach der Durchführung; II. {Militär} Reprise {f} / dem Feind wieder abgenommene Prise (Ladung eines Schiffes); III. {Textilbranche / Industrie} Reprise {f} / Normalfeuchtigkeitszuschlag auf das Trockengewicht der Wolle (in der Textilindustrie); IV. {Handel} Reprise / Zurücknahme {f}; V. {couture} das Ausbessern {n}, das Stopfen {n}; VI. {Börsenwort} Reprise {f} / Kurserholung, die vorhergegangene Kursverluste kompensiert;
politique sociale {f}: I. Sozialpolitik {f} / Planung und Durchführung von Verwaltungsfachangestellten zur Schaffung sozialer Maßnahmen und Verhältnissen der Bevölkerung;
VerwaltungsprVerwaltungssprache, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, NGONicht Regierungsorganisationen, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen
veto {m}: I. Veto {n} / a) offizieller Einspruch {m}, durch den das Zustandekommen oder die Durchführung eines Beschlusses oder Ähnliches verhindert oder verzögert wird; b) Recht, gegen etwas ein Veto einzulegen;
reprise {f}: I. Reprise {f} / a) Wiederaufnahme {f} {allg.}, {übertragen}, {Film}, {Theater} eines lange nicht gespieltes Theaterstücks oder Films in den Spielplan; Neuauflage {f} einer vergriffenen Schallplatte; b) {Musik} in einem Sonatensatz Wiederaufnahme des 1. Teiles nach der Durchführung; II. {Militär} Reprise {f} / dem Feind wieder abgenommene Prise (Ladung eines Schiffes); III. {Textilbranche / Industrie} Reprise {f} / Normalfeuchtigkeitszuschlag auf das Trockengewicht der Wolle (in der Textilindustrie); IV. {Handel} Reprise / Zurücknahme {f}; V. {couture} das Ausbessern {n}, das Stopfen {n}; VI. {Börsenwort} Reprise {f} / Kurserholung, die vorhergegangene Kursverluste kompensiert;
période de législature {f}: I. Legislaturperiode {f} / Gesetzgebungsperiode {f}, Wahlperiode {f}, Amtsdauer einer [gesetzgebenden] Versammlung; in der BRD sind die und alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig [Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.07.2012; sowie in 2008 BvC 1/07 und 2 BvC 07/07; ein verfassungskonformes Wahlgesetz bis spätestens zum 30.06.2011 zu schaffen, wurde missachtet, dieses wurde zu keinem Zeitpunkt bis dato nachgekommen --> von daher privates Verbrecherkartell / chwerstkriminelle Bande]