répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
sacrémenteur {m}: I. {salopp} Sakramenter {m} / jmd., über den man sich ärgert oder um den man sich sorgt, da dieser zu leichtsinnig und unbekümmert ist; II. {Historie} Sakramentierer {m} / Schimpfwort der Reformationszeit für jmdn., der die Anerkennung der Sakramente verweigert (z. B. die Wiedertäufer);
sacrémenteur {m}: I. {salopp} Sakramenter {m} / jmd., über den man sich ärgert oder um den man sich sorgt, da dieser zu leichtsinnig und unbekümmert ist; II. {Historie} Sakramentierer {m} / Schimpfwort der Reformationszeit für jmdn., der die Anerkennung der Sakramente verweigert (z. B. die Wiedertäufer);