Werde die Frage auch in anderen Foren stellen, aber vielleicht kennt sich ja von Euch jemand damit aus:
Mein Mann ist seit 28.02.2010 in Deutschland, vergangenes Jahr hat er nur für 1 Jahr die Aufenthaltserlaubnis erhalten und nun wieder nur für 1 Jahr, das ist doch nicht üblich???
Ich hoffe, ihr versteht das nicht falsch, dass ich auf verschiedenen Seiten nachfrage???
Mir kommt das mit dem jeweils nur für ein Jahr fragwürdig vor, da ich überall gelesen hatte, dass man sie für drei Jahre erhält
Ja an info4alien habe ich auch gedacht, aber vielen Dank für Deinen Tipp.
Möchte Euch nur über den aktuellen Stand informieren:
Hatte gestern die Ausländerbehörde per e-mail um Auskunft gebeten, weshalb mein Mann ein zweites Mal nur für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat und habe diese Antwort erhalten (mein Mann war vor unserer Ehe mit einer türkischen in Deutschland lebenden Frau verheiratet):
die Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann im Regelfall für 3 Jahre erteilt werden. Die ausländerrechtlichen Entscheidungen würdigen aber immer den Einzelfall. Aufgrund der Vorgeschichte Ihres Mannes, genauer der Erstaufenthalt in Deutschland, und
der Zweifel während des Visaverfahrens, die auch durch eine getrennte Befragung nicht komplett ausgeschlossen werden konnten, ist der Regelfall
hier nicht gegeben.
Wir haben deshalb unser Ermessen in der Weise ausgeübt, dass wir die Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Ersterteilung für 1 Jahr verlängert
haben.
Kann nur von Österreich sagen, hier ist es so normal. Zuerst gibts 1 oder 2 Jahre befristet, dann folgen 5 Jahre, wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat. Soweit ich weiß, gilt dies auch für D.
LG
Elmas
Hallo Monika,
mein Mann ist ja jetzt auch seit Mitte Februar hier bei mir. Er hat jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr bekommen. Auf der Ausländerbehörde hat man uns gesagt, dass er dann nächstes Jahr (wenn sich bei uns nichts ändert) eine für 2 Jahre bekommt und nach den 3 Jahren wäre es dann unbefristet....wenn ich nichts falsch verstanden habe ;)
Vielen Dank Euch Allen.
Habe nur nicht verstanden, dass er ein zweites Mal nur für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat.
Am Telefon, als ich den Termin vereinbart habe, sagte man mir, dass eigentlich nichts dagegen spricht dass er für 2 oder 3 Jahre die Aufenthaltserlaubnis erhält.