Das ist die Antwort auf Beitrag
21484978
Hier ist die Teestube
elmas
.
DE
TR
05.03.2011
Re:
Eine
Frage
zur
Aufenthaltsgenehmigung
Kann nur von Österreich sagen, hier ist es so normal. Zuerst gibts 1 oder 2 Jahre befristet, dann folgen 5 Jahre, wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat. Soweit ich weiß, gilt dies auch für D.
LG
Elmas
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