Das ist die Antwort auf Beitrag 21485112

Hier ist die Teestube

Ich hoffe, ihr versteht das nicht falsch, dass ich auf verschiedenen Seiten nachfrage???
Mir kommt das mit dem jeweils nur für ein Jahr fragwürdig vor, da ich überall gelesen hatte, dass man sie für drei Jahre erhält
Ja an info4alien habe ich auch gedacht, aber vielen Dank für Deinen Tipp.

Gruß Monika

zur Forumseite
Möchte Euch nur über den aktuellen Stand informieren:
Hatte gestern die Ausländerbehörde per e-mail um Auskunft gebeten, weshalb mein Mann ein zweites Mal nur für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat und habe diese Antwort erhalten (mein Mann war vor unserer Ehe mit einer türkischen in Deutschland lebenden Frau verheiratet):

die Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann im Regelfall für 3 Jahre erteilt werden. Die ausländerrechtlichen Entscheidungen würdigen aber immer den Einzelfall. Aufgrund der Vorgeschichte Ihres Mannes, genauer der Erstaufenthalt in Deutschland, und
der Zweifel während des Visaverfahrens, die auch durch eine getrennte Befragung nicht komplett ausgeschlossen werden konnten, ist der Regelfall
hier nicht gegeben.

Wir haben deshalb unser Ermessen in der Weise ausgeübt, dass wir die Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Ersterteilung für 1 Jahr verlängert
haben.


zur Forumseite