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Vermächtnis -se n legs {m}: I. Vermächtnis {n}, Erbschaft {f}; |
legs m | Substantiv | |||
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verstoßen irreg. répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier femme | Verb | |||
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ablehnen répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier | wirts | Verb | ||
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verweigern répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier | wirts | Verb | ||
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von sich weisen irreg. répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier obligation | Verb | |||
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verschmähen répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier | Rechtsw. | Verb | ||
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Annahmeweigerung -en f répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f}; |
répudiation f | Substantiv | |||
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Verwerfung -en f répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f}; |
répudiation f | Substantiv | |||
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Verschmähung -en f répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f}; |
répudiation f | Substantiv | |||
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Repudiation -en f répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f}; |
répudiation f | wirts, jur, Rechtsw. | Substantiv | ||
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Auschlagung -en f répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f}; |
répudiation f | Substantiv | |||
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ausschlagen irreg. répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses); | répudier | Verb | |||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 07.12.2025 15:21:25 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
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