répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);