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Französisch Deutsch Vermächtnisses

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DeutschFranzösischKategorieTyp
Dekl. Vermächtnis -se
n

legs {m}: I. Vermächtnis {n}, Erbschaft {f};
legs
m
Substantiv
ablehnen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
verstoßen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier femme Verb
verschmähen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Rechtsw.Verb
von sich weisen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier obligation Verb
verweigern
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
Annahmeweigerung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Verwerfung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Auschlagung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Repudiation -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
wirts, jur, Rechtsw.Substantiv
Verschmähung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
ausschlagen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 19.04.2024 4:37:36
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