Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung (TKDV) bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das in der Bundesrepublik grundgesetzlich gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus.