| Deutsch▲▼ | Lateinisch▲▼ | Kategorie | Typ | ||
| ist erloschen | abolitus est | ||||
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erloschen sein abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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erlöschen abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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abolieren abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | allg, Fachspr., jur, übertr. | Verb | ||
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niederschlagen irreg. eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | jur | Verb | ||
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annullieren abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | übertr. | Verb | ||
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zerstören abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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beseitigen abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | allg, übertr. | Verb | ||
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aufheben irreg. abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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begnadigen abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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für ungültig erklären abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | jur | Verb | ||
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abschaffen abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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vernichten abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren; | abolere | Verb | |||
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begnadigt, für ungültig erklärt; niedergeschlagen {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | jur | Adjektiv | ||
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erloschen {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | Adjektiv | |||
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annulliert {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | übertr. | Adjektiv | ||
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vernichtet, zerstört, übertragen beseitigt {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | Adjektiv | |||
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abgeschafft, aufgehoben, beseitigt {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | Adjektiv | |||
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aboliert {Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert; | abolitus m, abolita f, abolitum n | allg, Fachspr., jur, übertr. | Adjektiv | ||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 16.12.2025 1:54:40 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
Lateinisch Deutsch abolevit; {PP} abolitus {m}
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