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DeutschFranzösischKategorieTyp
Identität
f
application identique
f
mathSubstantiv
Im Internet kann jeder eine beliebige Identität annehmen.
Internet
Sur internet, n'importe qui peut prendre n'importe quelle identité.
Dekl. Identität -en
f

identité {f}: I. Identität {f} / vollkommene Gleichheit oder Übereinstimmung {f} (in Bezug auf Dinge oder Personen); Wesensgleichheit {f}, das Existieren vom jmdm., etwas als ein Bestimmtes, Individuelles, Unverwechselbares; II. Identiät {f} die als Selbst erlebte innere Einheit der Person; III. {entstellt}: {JUR}, {Rechtsw.}, {Fachsprache}, {Verwaltungssprache} Identität / die erschaffene fiktive juristische Person, die nur auf dem Papier existiert mit einem Menschen in Fleisch und Blut gleichsetzen über den Kopf des Menschen hin weg, dem Papier (Fiktion) eine höhere Stellung zu kommen lassen als dem Mensch selbst;
identité
f
allg, Fachspr., jur, VerwaltungsprSubstantiv
sich identifizieren reflexiv
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
sich gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
die Identität feststellen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
identifizieren
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier psych, allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw.Verb
Dekl. vollkommene Gleichheit --
f

identité {f}: I. Identität {f} / vollkommene Gleichheit oder Übereinstimmung {f} (in Bezug auf Dinge oder Personen); Wesensgleichheit {f}, das Existieren vom jmdm., etwas als ein Bestimmtes, Individuelles, Unverwechselbares; II. Identiät {f} die als Selbst erlebte innere Einheit der Person; III. {entstellt}: {JUR}, {Rechtsw.}, {Fachsprache}, {Verwaltungssprache} Identität / die erschaffene fiktive juristische Person, die nur auf dem Papier existiert mit einem Menschen in Fleisch und Blut gleichsetzen über den Kopf des Menschen hin weg, dem Papier (Fiktion) eine höhere Stellung zu kommen lassen als dem Mensch selbst;
identité
f
Substantiv
Dekl. vollkommene Übereinstimmung
f

identité {f}: I. Identität {f} / vollkommene Gleichheit oder Übereinstimmung {f} (in Bezug auf Dinge oder Personen); Wesensgleichheit {f}, das Existieren vom jmdm., etwas als ein Bestimmtes, Individuelles, Unverwechselbares; II. Identiät {f} die als Selbst erlebte innere Einheit der Person; III. {entstellt}: {JUR}, {Rechtsw.}, {Fachsprache}, {Verwaltungssprache} Identität / die erschaffene fiktive juristische Person, die nur auf dem Papier existiert mit einem Menschen in Fleisch und Blut gleichsetzen über den Kopf des Menschen hin weg, dem Papier (Fiktion) eine höhere Stellung zu kommen lassen als dem Mensch selbst;
identité
f
Substantiv
Dekl. Wesensgleichheit -en
f

identité {f}: I. Identität {f} / vollkommene Gleichheit oder Übereinstimmung {f} (in Bezug auf Dinge oder Personen); Wesensgleichheit {f}, das Existieren vom jmdm., etwas als ein Bestimmtes, Individuelles, Unverwechselbares; II. Identiät {f} die als Selbst erlebte innere Einheit der Person; III. {entstellt}: {JUR}, {Rechtsw.}, {Fachsprache}, {Verwaltungssprache} Identität / die erschaffene fiktive juristische Person, die nur auf dem Papier existiert mit einem Menschen in Fleisch und Blut gleichsetzen über den Kopf des Menschen hin weg, dem Papier (Fiktion) eine höhere Stellung zu kommen lassen als dem Mensch selbst;
identité
f
Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 29.03.2024 7:42:35
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