Als staatlichen Rundfunk bezeichnet man Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren Kontrolle eines Staates befinden. Staatsmedien sind aufgrund ihrer fehlenden Unabhängigkeit umstritten.
Bei der Liveübertragung werden Tonaufnahmen oder Filmaufnahmen unmittelbar an eine Sendezentrale weitergeleitet, die die Produkte dann gleichzeitig in das (eigene) Hörfunk- oder Fernsehnetz einspeist.