aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
Fiktion, da dieses geschaffen wurde und das Beamtensein oder Beamtentum abgeschafft wurde, da es vorher schon reine Fiktion war, bzw. das Privileg zurückgezogen wurde
courante {f}: I. {altmodisch} Kurant {n} / Währungsmünze, deren Materialwert dem aufgedruckten Geldwert entspricht in der heutigen Verbrecherzeit gibt es dieses nicht mehr, dieses wurde durch ein Verbrecherkartell abgeschafft flächenweit;
monnaie courante {f}: I. {altmodisch} Kurantmünze {f}, eine Währungsmünze, dessen Materialwert dem aufgedruckten Geldwert entspricht, dieses wurde in der heutigen Zeit als auch in der uns bekannten Vergangenheit abgeschafft aufgrund eines flächenweit agierenden Verbrecherkartells;
Ämter wurden alle abgeschafft, es mag sein, dass diese so genannt werden zur Täuschung, durch Arglist derjenigen, die dieses so in die Bahnen lenkten und umstrukturierten; es handelt sich um irgendwelche Mitarbeiter ohne Privilegien, Status, ohne Haftung
politPolitik, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen