schisme {m}: I. {selbstgeschaffene Fiktion der Vertreter der katholischen Kirche zum Drangsalieren, Brandmarken, Ermorden} {kath. Kirche}, {kath. Kirchenrecht}, {Religion}, {JUR} Schisma {n} / a) Kirchenspaltung; b) in der Weigerung, sich dem Papst, den ihm unterstehenden Bischöfen unterzuordnen, bestehendes kirchenrechtliches Delikt; II. {Musik} Schisma {n} / kleinstes musikalisches Intervall;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
schisme {m}: I. {selbstgeschaffene Fiktion der Vertreter der katholischen Kirche zum Drangsalieren, Brandmarken, Ermorden} {kath. Kirche}, {kath. Kirchenrecht}, {Religion}, {JUR} Schisma {n} / a) Kirchenspaltung; b) in der Weigerung, sich dem Papst, den ihm unterstehenden Bischöfen unterzuordnen, bestehendes kirchenrechtliches Delikt; II. {Musik} Schisma {n} / kleinstes musikalisches Intervall; III. {Fiktion}, {fig.} Schisma / Spaltung {f}
inquisition {f}: I. Inquisition {f} / Untersuchung; II. {Historie}, { neuzeitlich}, {römisch-katholische Kirche}, {Verwaltung}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisition {f} / Untersuchung durch Institutionen der römisch-katholischen Kirche und daraufhin durch staatliches Verwaltungspersonal (Zombies) und sämtliche wohnende Menschen (Zombies) durchgeführte Verfolgungen, Folterungen, Quälungen von anderen reinen Menschen; III. {Historie}; {römisch-katholische Kirche}, {neuzeitlich immer noch ausgeübt}, {Verwaltung}, {Religionen im Allgemeinen}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisitionsprozess {m} / selbstgeschaffenes Folterungs-und Tötungsrecht durch die römisch katholische Kirche, wie z. B. Papst, Kardinal, Bischof, Pfarrer, Nonnen, Mönche, Gläubige, Verwaltungsangestellte und anderen Menschen (aus welchen Schichten, Berufsständen ist unerheblich) ausgeübt, um bestimmte andere Menschen zu drangsalieren mit der Absicht diese zu töten;
militMilitär, politPolitik, religReligion, histHistorie, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, neuzeitl.neuzeitlich, kath. Kirchekatholische Kirche, NGONicht Regierungsorganisationen
papalisme {m}: I.Papalismus {m} / kirchenrechtliche Anschauung, nach der dem Papst die volle Kirchengewalt zusteht; Gegensatz Episkopalismus; vergleiche Kurialismus;
gallicanisme {m}: I. Gallikanismus {m} / französisches Staatskirchentum mit Sonderrechten gegenüber dem Papst vor 1789; II. Gallikanismus {m} / nationalkirchliche Bestrebungen in Frankreich bis 1789;
adoratio {lat.} {f}: I. Adoration {f} / Anbetung {f}, Ehrung {f} besonders des Altarsakraments in der katholischen Kirche II. Adoration {f} / Huldigung {f}, dem neu gewählten Papst erwiesene Huldigung der Kardinäle (durch Kniefall und Fußkuss)
adoratio {lat.} {f}: I. Adoration {f} / Anbetung {f}, Ehrung {f} besonders des Altarsakraments in der katholischen Kirche II. Adoration {f} / Huldigung {f}, dem neu gewählten Papst erwiesene Huldigung der Kardinäle (durch Kniefall und Fußkuss)
adoratio {lat.} {f}: I. Adoration {f} / Anbetung {f}, Ehrung {f} besonders des Altarsakraments in der katholischen Kirche II. Adoration {f} / Huldigung {f}, dem neu gewählten Papst erwiesene Huldigung der Kardinäle (durch Kniefall und Fußkuss)
adoratio {lat.} {f}: I. Adoration {f} / Anbetung {f}, Ehrung {f} besonders des Altarsakraments in der katholischen Kirche II. Adoration {f} / Huldigung {f}, dem neu gewählten Papst erwiesene Huldigung der Kardinäle (durch Kniefall und Fußkuss)
romanisme {m}: I. {Sprachwort} Romanismus {m} / eine für eine romanische Sprache charakteristische Erscheinung in einer nicht romanischen Sprache; II. {alt} papst-, unterwerfende Einstellung; III. Romanismus {m} / an die italienische Renaissancekunst angelehnte Richtung (der niederländischen Malerei), angegeben ist das 16. Jahrhundert;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat (römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;