fringser {Verb}: I. {1948 in Deutschland entstandenes Wort während der Aushungerphase nach dem 2. WK, aus Waggons / Containern wurden Lebensmittel von Menschen entnommen nach dem Kardinal Frings) fringsen
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
inquisition {f}: I. Inquisition {f} / Untersuchung; II. {Historie}, { neuzeitlich}, {römisch-katholische Kirche}, {Verwaltung}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisition {f} / Untersuchung durch Institutionen der römisch-katholischen Kirche und daraufhin durch staatliches Verwaltungspersonal (Zombies) und sämtliche wohnende Menschen (Zombies) durchgeführte Verfolgungen, Folterungen, Quälungen von anderen reinen Menschen; III. {Historie}; {römisch-katholische Kirche}, {neuzeitlich immer noch ausgeübt}, {Verwaltung}, {Religionen im Allgemeinen}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisitionsprozess {m} / selbstgeschaffenes Folterungs-und Tötungsrecht durch die römisch katholische Kirche, wie z. B. Papst, Kardinal, Bischof, Pfarrer, Nonnen, Mönche, Gläubige, Verwaltungsangestellte und anderen Menschen (aus welchen Schichten, Berufsständen ist unerheblich) ausgeübt, um bestimmte andere Menschen zu drangsalieren mit der Absicht diese zu töten;
militMilitär, politPolitik, religReligion, histHistorie, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, neuzeitl.neuzeitlich, kath. Kirchekatholische Kirche, NGONicht Regierungsorganisationen
protecteur cardinal {m}: I. Kardinalprotektor {m} / mit der geistlichen Schutzherrschaft über einen Orden oder eine katholische Einrichtung beauftragter Kardinal;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat (römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;