Preiskartelle sind Unternehmungszusammenschlüsse, die sich auf den Aktionsparameter Preis beziehen. Es werden Einheits- oder Festpreiskartelle, Mindestpreiskartelle und Submissionskartelle unterschieden. Sie sind grundsätzlich gemäß §1 GWB verboten, weil sie den Wettbewerb einschränken.