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gerichtliche Wiedererlangung -en f Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f} |
evictio evictiones, evictionis f | recht | Substantiv | ||
| Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 11.12.2025 16:17:43 neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit | |||||
Kirchenlatein Deutsch {gerichtlichen} Wiedererlangungen
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