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DeutschKirchenlateinKategorieTyp
evinzieren
evinzieren: {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
evincere rechtVerb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 22.12.2025 17:19:43
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