Herzliche Glückwünsche zu deinem Geburtstag, alles Liebe und Gute, sendet dir, liebe Schergie, die "mama".
Dankeschön auch für deine Mithilfe im Übersetzungsforum. öptüm
Wisst Ihr, dass wenn Ihr einen türkischen Mann/Frau aus der Türkei heiratet und nach Deutschland holt, und es zu der Scheidung kommt, Eure Rente für die Zeit der Heirat aufgeteilt wird, das kann man nicht umgehen, man kann auch keinen Ehevertrag diesbzgl. abschließen, denn wir haben ihn/sie, nach DE geholt. Auch wenn Euer Mann/Frau über weniger Einkommen wie du verfügt, musst Du für ihn/sie Unterhalt bezahlen.
Hey Monika, aber das ist doch nichts Neues. Bei deutschen Ehepaaren wird das ebenso im Fall einer Scheidung gehandhabt.....Sofern er/sie/es eine Niederlassungserlaubnis für DE hat, ist er/sie/es einem deutschen Staatsbürger gleichgestellt.
Hallo Rinchen, nein ist nicht ganz so, war mit einem deutschen Mann verheiratet, der nur minimal in die Rente einbezahlt hatte, hier konnte ich einen Ehevertrag vor dem Notar abschließen, dass wenigstens meine Rente nicht aufgeteilt wird. Unterhalt musste ich nach der Scheidung bezahlen, aber meine Rente wurde nicht aufgeteilt. Bei einem türkischen Partner, den ich nach DE geholt habe, geht das mit der Rente nicht.
ups, in deinem ersten Post habe ich das Wort Ehevertrag glatt überlesen. Ist ja ein Ding.... Weißt du warum bei Männer/bzw. Frauen die man nach De holt, ein Ehevertrag bzgl. des Versorgungsausgleiches nicht anerkannt wird? Ich meine in welchem § ist das vorgeschrieben? lg irina
Einen § haben sie mir beim Notar und Anwalt nicht genannt. Sie haben gesagt, sie haben ihn nach DE geholt, somit müssen sie für ihn aufkommen. Mein Mann ist selbständig mit einem Taxiunternehmen und zahlt somit nicht in die Rentenversicherung ein.
Diese Auskunft bezweifel ich aber stark !! Da würde ich mir auf jeden Fall den § nennen lassen und das selber nachlesen. Seit der Erneuerung des Scheidungsrechtes 2009 ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sogar leichter geworden als früher.
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nur dann nicht gültig,, wenn er sittenwidrig ist und/oder einen Partner zu stark benachteiligt, insbesondere wenn nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Änderung in der Ehe eintrat. Typisches Beispiel ist die Frau, die eigentlich für immer arbeiten wollte, dann aber doch Kinder bekommt und viele Jahre zu Hause bleibt.
Grade, wenn der Partner selbstständig ist und darum nicht einzahlt, kann man aber den Versorgungsausgleich ausschliessen, denn dieser Partner kann und soll sich ja selber privat absichern.
Ich habe KEINEN Hinweis darauf gefunden, daß dies für ausländische Ehepartner nicht gehen sollte ... im Gegenteil, in einem Beispiel zu einem Ehevertrag mit einem thailändischen Partner wurde diese Möglichkeit ausdrücklich erwähnt.
Danke für Eure Antworten, dann werde ich das nochmals bei einem anderen Notar versuchen. Wie gesagt, wurde mir die Auskunft von einem Notar und einer Anwältin gegeben.
Vielen lieben Dank ihr beiden! (at) Mama: Ich bin vollauf mit meiner Familie beschäftigt.. :-)
Schau hier auch des öfteren mal rein, aber irgendwie gibt es nie unübersetzte Anfragen in meiner "Schwierigkeitsstufe".. ;-)
öptüm!
Nach langer langer Zeit bin auch ich mal wieder zurück. Hatte in den letzten Monaten sehr viel um die Ohren und daher nicht wirklich Zeit um mich mit pauker zu beschäftigen. Nun bin ich aber wieder zurück. Kann sich überhaupt noch irgendwer an mich erinnern? :D
Ich glaubs ja kaum ... lach ... sehr sehr lange Zeit!
Ich hatte dir sogar eine PN geschrieben, als uns hier das Wasser bis zum Halse stand, weil zeitweilig fast kein Übersetzer vor Ort war.
Um so erfreuter lese ich jetzt deine Rückmeldung!
Grüßle, die mama.
Hallo tuffy_x
Ich glaube nicht, dass du bei einigen Leuten vergessen gegangen bist :-)))
Ich kann mich auch an dich erinnern.
Aktualisiere mal dein "hakkimda" ich lese gerne was du so alles machst :-))
Willkommen....