Das ist die Antwort auf Beitrag 5946149

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Hallo Jane,

hier die Übersetzung:

Die Kommune verlangte im Herbst 2001, daß der Boden auf dem Grundstück Fjeldparken 45 komplett gereinigt werden sollte. In dem Verfahren passierte aber wohl ein „wesentlicher Fehler“ (laut Urteil). Deshalb ist die Anweisung an den Eigentümer ungültig.

Gruß

Stefan

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