Das ist die Antwort auf Beitrag 12149033

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Das mundartliche Verb "bblangè" ist gemäss Idiotikon eine Verkürzung des standarddeutschen Verbs belangen. Gemeint ist damit im wörtlichen Sinn nicht die juristische Bedeutung «zur Rechenschaft ziehen», sondern: sich nach etwas strecken, um es herunterzuholen. Wer "bblangèt", ist also wie ein Kind, das sich streckt, um eine Guezlidose zu erreichen. Wer im übertragenen Sinn "bblangèt", greift nach bzw. streckt sich nach etwas Ersehntem.

Englisch: «to long for something or someone» = sich nach etwas oder jem. sehnen

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