Das ist die Antwort auf Beitrag 21828851

Finnisch

Sie haben bezüglich das Jahr 2014 aus Finnland eine Steuerbenachrichtigung erhalten, da Ihnen in jenem Jahr aus Finnland eine einmalige Pensionszahlung geleistet wurde. Da es sich dabei um eine einmalige Zahlung handelt, werden Sie künftig keine solchen Meldungen mehr erhalten, ausser Sie erhalten erneut Pensionszahlungen aus Finnland. Die von Ihnen gemeldeten Einnahmen in der Schweiz müssen Sie bei Wohnsitz in der Schweiz nur dort versteuern, und Sie müssen dem finnischen Staat gegenüber diese Informationen nicht angeben.

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