Das ist die Antwort auf Beitrag 21828304

Hier ist die Teestube

Ja es gibt auch Urteile in Abwesenheit. Dazu musst du aber vorher zur Verhandlung geladen worden sein. Er soll den in Rechskraft erwachsenen Beschluss zukommen lassen, damit du in Deutschland ein Anerkennungsurteil beantragen kannst. Dann bist du in Deutschland auch geschieden.

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ich danke euch recht herzlich für Eure Antworten, bin mit dieser Familie bereits zu oft auf die Nase gefallen, sodass ich nichts unterschreiben werden.

Lieben Gruß
Moni

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