habe eine dumme Frage.
Mein Ex(mann), hat mich soeben angerufen, dass wir geschieden sind, ich bin total verblüfft.
Er ist am Montag gekommen und hat mir erzählt, dass er eine Wohnung hat und ist am Freitag ausgezogen.
Nun hat er mir gesagt, da wir in der Türkei geheiratet haben, wäre es ganz einfach sich scheiden zu lassen, ich müsste nur noch mit ihm aufs Konsulat gehen und dies unterschreiben.
Ist das so, muss ich mich nicht noch in Deutschland scheiden lassen, ich bin gerade total von den Socken.
Liebe Monika, ich würde an deiner Stelle mich bei den deutschen Behörden sachkundig machen und mich auf keinerlei "wischiwaschi Aussagen" stützen. Schließlich hast du doch die deutsche Staatsangehörigkeit und lebst in Deutschland, also gelten auch die deutschen Gesetze. Ich habe leider null Ahnung zu diesem Thema.
Liebe Grüße und viel Kraft! öptüm
Liebe Mama, war jetzt bei einer türkischen Anwältin, sie hat mir mitgeteilt dass es sich vermutlich (die Unterlagen sind noch nicht bei mir) um eine Vollmacht handelt, mit der ich einem türkischen Anwalt für die Scheidung in der Türkei bevollmächtige.
Dies werde ich selbstverständlich nicht unterschreieben, denn
1.) müsste ich anschließend in DE (nach der Scheidung in der Türkei) beim Gericht eine große Bestätigung erstellen lassen, was scheinbar sehr schwierig ist.
2:) ich hätte mit der Vollmacht, keinerlei Wissen, wie die Scheidung abläuft, der türkische Anwalt könnte alles im Interesse von meinem Exmann einreichen.
Es ist unglaublich, was diese Menschen mit mir noch versuchen
Moni
Ja, um Himmels Willen, bloß nix unterschreiben, das siehst du völig richtig.
Meiner Meinung nach sieht dieses Vorhaben nach "Kohle herausschinden" aus, nicht das du dann noch zur Kasse gebeten wirst (Unterhalt zahlen oder so ähnlich).
Trotzdem würde ich mich zu deinem Sachverhalt auf einer zuständigen Behörde sachkundig machen, denn, du bist doch sicherlich kein Einzelfall, was dieses Thema betrifft.
Ja nix unterschreiben Monika, sonst erteilst Du dem türk. Anwalt praktisch freie Fahrt. Das Verfahren läuft dann ohne Deine Kenntnis ab. Bei Euch muss es bei den Amtsgerichten auch einen Amtstag mit kostenloser Rechtsberatung geben, geh unbedingt dort hin, evtl. auch zur Botschaft - die können da auch Auskunft geben.
Ja es gibt auch Urteile in Abwesenheit. Dazu musst du aber vorher zur Verhandlung geladen worden sein. Er soll den in Rechskraft erwachsenen Beschluss zukommen lassen, damit du in Deutschland ein Anerkennungsurteil beantragen kannst. Dann bist du in Deutschland auch geschieden.
ich danke euch recht herzlich für Eure Antworten, bin mit dieser Familie bereits zu oft auf die Nase gefallen, sodass ich nichts unterschreiben werden.