3. Die folgenden Dokumente bilden (wörtl.: werden betrachtet und interpretiert als) den Auftrag (/ die Bestellung) in der nachstehenden Rangfolge:
- die Vereinbarung,
- die Besonderen Bestimmungen,
- die Anhänge zu den Besonderen Bestimmungen,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zu Urkund dessen haben die Vertragparteien das vorliegende Dokument eigenhändig unterschrieben am unten erwähnten Datum:
Gefertigt in P-C. mit zwei Exemplaren am 08. Juli.